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Betriebshaftpflicht für Reiseleiter & Tourguides

Damit aus einer Reise kein Haftungsfall für Sie wird.

Betriebshaftpflicht und Vermögensschaden-Haftpflicht für selbstständige Reiseleiter, Reisebegleiter, Tourguides und Stadtführer – passend zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit.

Ob Stadtführung in Deutschland, Gruppenreise durch Europa oder Reisebegleitung in Japan: Entscheidend ist nicht nur, dass Sie versichert sind – sondern dass Ihre tatsächliche Tätigkeit und die bereisten Länder zum Versicherungsschutz passen.

  • Persönliche Prüfung Ihrer Tätigkeit
  • Auslandstätigkeit wird berücksichtigt
  • Unabhängiger Versicherungsmakler
Das Haftungsrisiko

Reiseleitung ist nicht gleich Reiseleitung.

Wer selbstständig Gruppen begleitet, Führungen übernimmt oder Reisende betreut, kann mit sehr unterschiedlichen Haftungsrisiken konfrontiert sein. Ein Stadtführer in Münster hat ein anderes Risikoprofil als ein Reiseleiter, der mehrere Monate im Jahr Gruppen in Japan begleitet.

  • Stadtführung

    Kurze Führungen mit wechselnden Gruppen im öffentlichen Raum.

  • Mehrtägige Reisebegleitung

    Betreuung und Organisation über mehrere Tage hinweg.

  • Tätigkeit im Ausland

    Gruppenreisen in Europa oder auf anderen Kontinenten.

  • Aktivtouren

    Motorrad-, Fahrrad-, Wander- oder Outdoor-Touren.

Entscheidend ist deshalb die konkrete Tätigkeit – nicht die Berufsbezeichnung.

Zwei Schadenarten

Zwei Risiken, die Sie unterscheiden sollten

Personen- und Sachschäden auf der einen, reine Vermögensschäden auf der anderen Seite: Diese Unterscheidung entscheidet darüber, welche Haftpflicht überhaupt in Betracht kommt.

Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden

  • Ein Teilnehmer verletzt sich während einer Führung
  • Eigentum eines Teilnehmers wird beschädigt
  • Ein unbeteiligter Dritter wird geschädigt

Für solche Haftpflichtansprüche ist grundsätzlich die Betriebshaftpflichtversicherung relevant.

Vermögensschaden-Haftpflicht

Reine Vermögensschäden

  • Falsche Abflugzeit weitergegeben
  • Fehlerhafte Information zu Einreisebestimmungen
  • Buchungs- oder Koordinationsfehler im Rahmen der versicherten Tätigkeit

Je nach tatsächlichem Aufgabenbereich kann hierfür eine Vermögensschaden-Haftpflicht relevant sein.

Räumlicher Geltungsbereich

Im Ausland unterwegs?

Viele Reiseleiter arbeiten nicht ausschließlich in Deutschland. Der räumliche Geltungsbereich unterscheidet sich je nach Tarif erheblich. Deshalb sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob die tatsächlichen Auslandstätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind.

Welche fünf Punkte Sie bei Auslandstätigkeiten prüfen sollten, finden Sie im kostenlosen Ratgeber.Zum Ratgeber

Beispiel Japan

Ein selbstständiger Reiseleiter mit Unternehmenssitz in Deutschland begleitet regelmäßig Gruppen eines deutschen Reiseveranstalters in Japan. Hier sollte ausdrücklich geprüft werden, ob sowohl die Tätigkeit als auch Japan vom räumlichen und sachlichen Geltungsbereich des Tarifs erfasst werden.

Abgrenzung

Reiseleiter oder schon Reiseveranstalter?

Wer im Auftrag eines Reiseveranstalters eine Gruppe begleitet, wird dadurch nicht automatisch selbst zum Reiseveranstalter. Anders kann die Situation aussehen, wenn gegenüber Reisenden selbst verschiedene Reiseleistungen zusammengestellt und angeboten werden. Die Abgrenzung ist wichtig, weil sich Pflichten und Risikoprofil deutlich unterscheiden können.

Die ausführliche Abgrenzung zwischen Reiseleiter- und Reiseveranstaltertätigkeit finden Sie im kostenlosen Ratgeber.Zum Ratgeber

Drei Fragen, die Sie sich stellen sollten

  1. Stellen Sie selbst verschiedene Reiseleistungen zusammen?
  2. Verkaufen Sie Reisen im eigenen Namen an Reisende?
  3. Treten Sie gegenüber Gästen als Anbieter der Reise auf?
Aus der Praxis

Eine Situation, die vieles erklärt

Eine Teilnehmerin stürzt

Während einer Stadtführung stolpert eine Teilnehmerin und verletzt sich. Sie verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld und wirft dem Reiseleiter eine Pflichtverletzung vor.

Einordnung

Hier prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob überhaupt eine gesetzliche Haftung des Reiseleiters besteht. Ein Unfall während einer Führung bedeutet nicht automatisch Haftung.

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Kostenloser 8-seitiger Fachratgeber

Was Reiseleiter vor Abschluss ihrer Haftpflicht prüfen sollten

Personenschaden, falsche Reiseinformation, Tätigkeit im Ausland oder die Abgrenzung zum Reiseveranstalter: Im kostenlosen Fachratgeber erfahren Sie anhand konkreter Beispiele, worauf es bei der Absicherung wirklich ankommt.

  • Drei konkrete Haftungsfälle aus der Praxis
  • Checkliste für Auslandstätigkeiten
  • Betriebshaftpflicht vs. reine Vermögensschäden
  • Reiseleiter vs. Reiseveranstalter
  • Besondere Risiken bei Motorrad-, Fahrrad- und Aktivtouren
  • Die wichtigsten Punkte vor Vertragsabschluss
8-seitigen Ratgeber kostenlos herunterladenPDF · kostenlos · ohne Newsletter-Anmeldung
Ihr nächster Schritt

Welche Haftpflicht passt zu Ihrer Tätigkeit?

Reiseleitung ist nicht gleich Reiseleitung. Deshalb schauen wir uns zunächst an, was Sie tatsächlich machen – und erst danach, welcher Versicherungsschutz dazu passt.

  1. Tätigkeit beschreiben

    Wo arbeiten Sie? Welche Reisen begleiten Sie? In welchen Ländern sind Sie tätig? Wie groß sind Ihre Gruppen und welche Aufgaben übernehmen Sie?

  2. Risiko einordnen

    Wir betrachten Personen- und Sachschäden, mögliche reine Vermögensschäden, Auslandstätigkeit und die Abgrenzung zur Tätigkeit als Reiseveranstalter.

  3. Versicherungslösung auswählen

    Auf dieser Grundlage können passende Versicherungslösungen verglichen und die jeweiligen Unterschiede erläutert werden.

Risikocheck

Haftpflicht für Ihre Reiseleitertätigkeit prüfen lassen

Je genauer Sie Ihre Tätigkeit beschreiben, desto gezielter kann geprüft werden, welche Versicherungslösung infrage kommt.

  1. 1Persönliche Angaben
  2. 2Unternehmen
  3. 3Tätigkeit
  4. 4Reisen & Auftraggeber
  5. 5Zusatzfragen

Persönliche Angaben

Damit wir Sie erreichen können.

GEMEINSAM FÜR REISELEITER & TOURGUIDES

Gut abgesichert. Gut vernetzt.

Bei der Absicherung von Reiseleitern und Tourguides kommt es auf die tatsächliche Tätigkeit an. Gleichzeitig gibt es viele berufliche Themen, die über den Versicherungsschutz hinausgehen.

Deshalb arbeiten wir mit dem Reiseleiter und Tourguide Verband e. V. (RTGV) zusammen. Gemeinsam schaffen wir eine Verbindung zwischen den Themen der Branche und der individuellen Absicherung von Reiseleitern und Tourguides.

Reiseleiter und Tourguide Verband e. V.

VERBAND · REISELEITER · TOURGUIDES
  • Interessenvertretung
  • Reiseleiter & Tourguides
  • Brancheninformationen
  • Austausch & Vernetzung
Ihr Ansprechpartner

Persönlich statt anonymer Tarifrechner.

Bei der Absicherung von Reiseleitern kommt es auf Details an. Deshalb gibt es hier keinen anonymen Tarifrechner, der jede Tätigkeit in dieselbe Schublade steckt.

Ich schaue mir an, was Sie tatsächlich machen, wo Sie arbeiten und welche Aufgaben Sie übernehmen.

Reiseleitung ist Ihr Ding. Die passende Absicherung ist unser Job.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Haftpflicht für Reiseleiter

Ausführliche Antworten, Checklisten und weitere Schadenbeispiele finden Sie im kostenlosen 8-seitigen Fachratgeber.

Ratgeber herunterladen

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden selbstständigen Reiseleiter besteht nicht allein aufgrund der Berufsbezeichnung. Eine Betriebshaftpflicht kann jedoch insbesondere wegen möglicher Personen- und Sachschäden sinnvoll sein. Entscheidend sind Tätigkeit und individuelles Risiko.

Ihre Tätigkeit ist individuell. Ihre Absicherung sollte es auch sein.

Beschreiben Sie kurz, was Sie als Reiseleiter oder Tourguide tatsächlich machen. Auf dieser Grundlage prüfen wir, welche Versicherungslösung zu Ihrer Tätigkeit passen kann.

orDing·lich – dein Ding. unser Job.