Personen- und Sachschäden
- Ein Teilnehmer verletzt sich während einer Führung
- Eigentum eines Teilnehmers wird beschädigt
- Ein unbeteiligter Dritter wird geschädigt
Betriebshaftpflicht und Vermögensschaden-Haftpflicht für selbstständige Reiseleiter, Reisebegleiter, Tourguides und Stadtführer – passend zu Ihrer tatsächlichen Tätigkeit.
Ob Stadtführung in Deutschland, Gruppenreise durch Europa oder Reisebegleitung in Japan: Entscheidend ist nicht nur, dass Sie versichert sind – sondern dass Ihre tatsächliche Tätigkeit und die bereisten Länder zum Versicherungsschutz passen.
Wer selbstständig Gruppen begleitet, Führungen übernimmt oder Reisende betreut, kann mit sehr unterschiedlichen Haftungsrisiken konfrontiert sein. Ein Stadtführer in Münster hat ein anderes Risikoprofil als ein Reiseleiter, der mehrere Monate im Jahr Gruppen in Japan begleitet.
Kurze Führungen mit wechselnden Gruppen im öffentlichen Raum.
Betreuung und Organisation über mehrere Tage hinweg.
Gruppenreisen in Europa oder auf anderen Kontinenten.
Motorrad-, Fahrrad-, Wander- oder Outdoor-Touren.
Entscheidend ist deshalb die konkrete Tätigkeit – nicht die Berufsbezeichnung.
Personen- und Sachschäden auf der einen, reine Vermögensschäden auf der anderen Seite: Diese Unterscheidung entscheidet darüber, welche Haftpflicht überhaupt in Betracht kommt.
Viele Reiseleiter arbeiten nicht ausschließlich in Deutschland. Der räumliche Geltungsbereich unterscheidet sich je nach Tarif erheblich. Deshalb sollte vor Vertragsabschluss geprüft werden, ob die tatsächlichen Auslandstätigkeiten vom Versicherungsschutz umfasst sind.
Ein selbstständiger Reiseleiter mit Unternehmenssitz in Deutschland begleitet regelmäßig Gruppen eines deutschen Reiseveranstalters in Japan. Hier sollte ausdrücklich geprüft werden, ob sowohl die Tätigkeit als auch Japan vom räumlichen und sachlichen Geltungsbereich des Tarifs erfasst werden.
Wer im Auftrag eines Reiseveranstalters eine Gruppe begleitet, wird dadurch nicht automatisch selbst zum Reiseveranstalter. Anders kann die Situation aussehen, wenn gegenüber Reisenden selbst verschiedene Reiseleistungen zusammengestellt und angeboten werden. Die Abgrenzung ist wichtig, weil sich Pflichten und Risikoprofil deutlich unterscheiden können.
Während einer Stadtführung stolpert eine Teilnehmerin und verletzt sich. Sie verlangt Schadensersatz und Schmerzensgeld und wirft dem Reiseleiter eine Pflichtverletzung vor.
Hier prüft die Betriebshaftpflicht zunächst, ob überhaupt eine gesetzliche Haftung des Reiseleiters besteht. Ein Unfall während einer Führung bedeutet nicht automatisch Haftung.
Personenschaden, falsche Reiseinformation, Tätigkeit im Ausland oder die Abgrenzung zum Reiseveranstalter: Im kostenlosen Fachratgeber erfahren Sie anhand konkreter Beispiele, worauf es bei der Absicherung wirklich ankommt.
Reiseleitung ist nicht gleich Reiseleitung. Deshalb schauen wir uns zunächst an, was Sie tatsächlich machen – und erst danach, welcher Versicherungsschutz dazu passt.
Wo arbeiten Sie? Welche Reisen begleiten Sie? In welchen Ländern sind Sie tätig? Wie groß sind Ihre Gruppen und welche Aufgaben übernehmen Sie?
Wir betrachten Personen- und Sachschäden, mögliche reine Vermögensschäden, Auslandstätigkeit und die Abgrenzung zur Tätigkeit als Reiseveranstalter.
Auf dieser Grundlage können passende Versicherungslösungen verglichen und die jeweiligen Unterschiede erläutert werden.
Je genauer Sie Ihre Tätigkeit beschreiben, desto gezielter kann geprüft werden, welche Versicherungslösung infrage kommt.
Damit wir Sie erreichen können.
Bei der Absicherung von Reiseleitern und Tourguides kommt es auf die tatsächliche Tätigkeit an. Gleichzeitig gibt es viele berufliche Themen, die über den Versicherungsschutz hinausgehen.
Deshalb arbeiten wir mit dem Reiseleiter und Tourguide Verband e. V. (RTGV) zusammen. Gemeinsam schaffen wir eine Verbindung zwischen den Themen der Branche und der individuellen Absicherung von Reiseleitern und Tourguides.
Bei der Absicherung von Reiseleitern kommt es auf Details an. Deshalb gibt es hier keinen anonymen Tarifrechner, der jede Tätigkeit in dieselbe Schublade steckt.
Ich schaue mir an, was Sie tatsächlich machen, wo Sie arbeiten und welche Aufgaben Sie übernehmen.
Reiseleitung ist Ihr Ding. Die passende Absicherung ist unser Job.
Ausführliche Antworten, Checklisten und weitere Schadenbeispiele finden Sie im kostenlosen 8-seitigen Fachratgeber.
Ratgeber herunterladenEine allgemeine gesetzliche Pflicht für jeden selbstständigen Reiseleiter besteht nicht allein aufgrund der Berufsbezeichnung. Eine Betriebshaftpflicht kann jedoch insbesondere wegen möglicher Personen- und Sachschäden sinnvoll sein. Entscheidend sind Tätigkeit und individuelles Risiko.
Beschreiben Sie kurz, was Sie als Reiseleiter oder Tourguide tatsächlich machen. Auf dieser Grundlage prüfen wir, welche Versicherungslösung zu Ihrer Tätigkeit passen kann.
orDing·lich – dein Ding. unser Job.